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AGB

Klarheit statt Kleingedrucktem


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Alle Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

1.2. Thomas Witzel überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Einwilligung von Thomas Witzel. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3. Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit Einwilligung von Thomas Witzel nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet.

1.4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Thomas Witzel, ein erhöhtes Honorar in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart, gilt die nach der Honorartabelle des Texterverbandes übliche Vergütung als vereinbart.

1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Mit-Urheberrecht.


2. Honorar

2.1. Die Erstellung von Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die Thomas Witzel für den Auftraggeber erbringt, ist honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2. Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Soweit keine andere Regelung vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach der Honorartabelle des Texterverbandes. 

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Thomas Witzel von zusätzlichen Nutzungen oder der Verwendung der Texte in größerem Umfang als vereinbart zu benachrichtigen. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Verpflichtung, ist Thomas Witzel berechtigt, die erhöhte Vergütung nach 1.4. zu verlangen.

2.4. Bei Zahlungsverzug kann Thomas Witzel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.


3. Haftung

3.1. Thomas Witzel verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet Thomas Witzel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

3.2. Thomas Witzel haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

3.3. Thomas Witzel verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

3.4. Wenn Thomas Witzel notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen von Thomas Witzel. In diesen Fällen haftet Thomas Witzel nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3.5. Mit der Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.

3.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen von Thomas Witzel entfällt jede Haftung von Thomas Witzel.

3.7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben nach 3.5.

3.8. Thomas Witzel haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.

3.9. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.


4. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster 

4.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Thomas Witzel Korrekturmuster nur nach Absprache vorzulegen.

4.2. Die Produktionsüberwachung wird von Thomas Witzel nicht übernommen. 

4.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Thomas Witzel 5 einwandfreie ungefaltete Belege. Thomas Witzel ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden. 


5. Gestaltung und Vorlagen

5.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen/redaktionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung Änderungen, so ist dies zweimalig ohne Mehrpreis möglich. Bei weiteren Änderungswünschen hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält Thomas Witzel den Vergütungsanspruch.

5.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der Thomas Witzel übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er Thomas Witzel von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


6. Schlussbestimmungen

6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wiesbaden.

6.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
 
 

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